Alten- und Seniorenwohnheim
Selbstständigkeit entscheidend
Seniorenresidenz, Wohnstift, Seniorenheim, Altenstift, Villa Sana - das sind viele Namen für eine Wohnform, in
der alte Menschen bei den alltäglichen Tätigkeiten mehr oder weniger umfassend unterstützt werden. Nach dem
Heimgesetz gibt es nur drei Heimtypen: Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim (= Pflegeheim). Sie
unterscheiden sich im Grad der Selbstständigkeit, den die Bewohner haben.
Altenwohnheim
Bewohner haben meist eine separate, kleine Wohnung und können ihren Haushalt selbstständig führen. Zudem
stehen Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung. Es ist gewährleistet, dass der alte Mensch im Bedarfsfall
vorübergehend auf Verpflegung, Betreuung und Pflege vertrauen kann.
Altenheim
Dort gibt es Zimmer bzw. Kleinappartements mit eigenen Möbeln, die Haushaltsführung übernimmt das
Personal. Altenheimbewohner können beim Einzug meist ohne betreuende Hilfe auskommen. Ihnen steht aber
nach Bedarf Personal für die Grundpflege zur Verfügung.
Altenpflegeheim
Hier gibt es nur noch einzelne, private Einrichtungsgegenstände in Einzel- oder Mehrbettzimmern. In diesen
Häusern leben pflegebedürftige Menschen, die rund um die Uhr auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Ein Drittel im Heim
In den meisten Einrichtungen sind alle drei Bereiche vorhanden, so dass Senioren nicht umziehen müssen,
wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Mittlerweile gilt der Grundsatz: Es wird gepflegt, wo gewohnt
wird.
Die meisten älteren Menschen ziehen erst dann ins Heim, wenn sich ihr Gesundheitszustand so stark
verschlechtert hat, dass sie trotz ambulanter Pflege nicht mehr zu Hause leben können.
Es gab knapp 2,3 Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2007 - das waren sechs Prozent mehr als 2005. Mehr als
zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt (68 Prozent bzw. 1,54 Millionen). Die meisten
wurden allein durch Angehörige gepflegt. Vollstationäre Dauerpflege in Pflegeheimen erhielten insgesamt
671.000 Pflegebedürftige. Die Zahl der vollstationär Dauerversorgten nahm dabei um 4,2 Prozent bzw. 27.000
zu im Vergleich zum Jahr 2005.
Kosten
Liegt keine Pflegestufe vor, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Ansonsten übernimmt die Pflegeversicherung
anteilsmäßig zu den jeweiligen Pflegestufen einen Teil der Gesamtkosten. Das gilt aber nur für die
pflegebedingten Kosten. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung müssen Sie privat zahlen. Das gilt
auch für die Pflegekosten, die über die Höchstgrenze hinaus gehen. Für viele Rentner bedeutet das, dass die
gesamte Rente und ein Großteil des Vermögens verbraucht werden. Auch die Kinder können zur Abdeckung der
Kosten herangezogen werden.
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