Vermittlung in ganz Deutschland
In Deutschland gibt es unter dem Überbegriff „Alten- oder Seniorenheim“
gemäß dem Heimgesetz eine dreistufige Versorgung: Altenwohnheim,
Altenheim und Altenpflegeheim. Nicht jedes Heim bietet jede Form an.
Am verbreitetsten sind die Altenpflegeheime. Die Zahl der Pflegeheime,
als wichtigste Heimform, ist in Deutschland von 2003 auf 2005 um sieben Prozent
auf 10.424 Heime gestiegen. Die meisten bieten vollstationäre Dauerpflege an.
Speziell mit Angeboten für an Demenz erkrankte Personen sind deutlich weniger
Einrichtungen ausgerichtet. Durch die Pflegereform wandelten viele Altenheime ihre
Betreuung in Pflegeheime.Der Begriff Altenheim wird oft mit „Abschieben“ verbunden.
Daher bevorzugen manche Altenheime Euphemismen wie „Seniorenresidenz“. Zudem
impliziert der Begriff, dass hier ausschließlich alte Menschen leben. Es ist aber nicht
selten, dass auch jüngere Menschen, die - nach einem Unfall oder einer schweren
Erkrankung (Schlaganfall) - ständiger Pflege bedürfen, dauerhaft in einem Altenheim
wohnen.
Altenheime wurden oft in räumlicher Nähe einer Kirche errichtet, um auf diese Weise
die seelische und geistliche Betreuung der Bewohner sicherzustellen. Außerdem wurde
der Gedanke an das Sterben nicht einfach aus dem gesellschaftlichen Bewusstsein
verdrängt.
Institutionell werden Altenheime oft von staatlichen Trägern
(in der Regel Gemeinde oder Kreis),
freigemeinnützigen (kirchlichen oder karitativ-sozialen Organisationen)
oder privaten Betreibern mit unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Zielen unterhalten.
Ihr Anteil beträgt in Deutschland, bezogen auf die Unterbringungszahlen, etwa
Staatliche Träger
etwa 10 %
freigemeinnützige Organisationen(1)
etwa 30 % - 60 %
Stiftungen, denen Gewinnstreben untersagt ist
etwa 1 % – 5 %
Private Betreiber (Kleinbetriebe)
etwa 15 %
Private Betreiber (Kettenbetriebe)
unter 15 %
(1)Bei den „freigemeinnützige Organisationen“ gibt es große regionale Unterschiede.
Weitere Erläuterung unter Non-Profit-Organisation.
Träger der staatlichen oder der freigemeinnützigen Altenhilfe erhalten,
wenn sie ein Altenwohn- und Pflegeheim bauen, zum Teil zinsgünstige Darlehen
und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Private und kommerzielle Betreiber erhalten
fast keine Förderung. Die Betriebskostenfinanzierung für alle Einrichtungen der Altenhilfe
in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist gesetzlich unterschiedlich geregelt.
Dabei wird von einer amtlichen Stelle ein Vergütungssatz pro Tag und Bewohner festgesetzt,
der die Wohnungskosten (Unterkunfts-, Hotelkosten), die Betreuung und Verpflegung und die
Pflege in Form von Tagespauschalen getrennt enthält. Der Bewohner bezahlt mit seinen
Rentenbezügen sowie durch Inanspruchnahme der staatlichen oder der privaten
Pflegeversicherung.
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