Vermittlung in ganz Deutschland
Ambulante Pflege
Pflegende in der häuslichen Pflege
Ambulante Pflege kann Grundpflege und Hauswirtschaft, Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege oder auch
die Psychiatrische Pflege sowie Haushaltshilfe (nicht zu verwechseln mit "Hauswirtschaft") umfassen. Ambulante
Pflege findet im häuslichen Bereich (eigene Wohnung/Lebensumfeld) des zu Pflegenden statt. Die Besonderheit
dieser Gastrolle in der Häuslichkeit eines Menschen ist das Besondere an der Häuslichen Pflege. Der Gepflegte
bzw. seine Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegedienst.
Die Bezeichnung Patient oder Kunde bzw. Klient wird vom Unternehmen festgelegt. Hintergrund ist die
Entwicklung der Häuslichen Pflege hin zu einer modernen Dienstleistung, die den Leistungsnehmer als "Kunden"
betrachtet, da sich dieser zum einen Leistungen mehr oder weniger selbst "einkauft" und zum anderen nicht
zwangsläufig leidet.
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, auch Behandlungspflege genannt, sind ärztlich delegierte
Maßnahmen, die einer Verordnung bedürfen, von Patienten beantragt und der Krankenkasse vorab genehmigt
werden müssen. Sie können aber auch von Patienten privat also direkt finanziert werden.
Ziel der Ambulanten Pflege:
Versorgung eines Menschen in seiner häuslichen Umgebung durch Sozialstationen und private
Pflegedienste, um das Verbleiben in den "eigenen vier Wänden" zu ermöglichen.
Durch aktivierende Pflege soll eine Verbesserung bzw. Erhaltung der Gesundheits- und Lebenssituation
erreicht werden bzw. ein voranschreitender Verlust von Ressourcen vermieden werden.
Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhaus- oder Heimaufenthalten.
Welche Personen dürfen im ambulanten Pflegedienst arbeiten?
Welche Personen in der ambulanten Pflege arbeiten dürfen, richtet sich nach den Bestimmungen der
Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und der Landesverbände der Krankenversicherungen.
Auch in dieser Frage unterscheiden sich die Voraussetzungen von Bundesland zu Bundesland. Während bspw.
in Berlin Leistungen nach § 37 SGB V ausschließlich von Pflegefachkräften (KS/KP; AP; KKS/KKP) erbracht
werden dürfen, bestehen in anderen Bundesländern Regelungen, die auch Behandlungspflegetätigkeiten
anderer verwandter Berufsgruppen mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung zulassen.
Bei den übrigen Pflegekräften bestehen derzeit keine speziellen Auflagen. Viele Pflegedienste beschäftigen
allerdings aus Qualitätsgründen Pflegehilfspersonal nur mit einer Basisqualifikation oder empfehlen ihren
Mitarbeitern, diese Weiterbildung zu absolvieren.
Pflegekräfte benötigen ein ganzheitliches umfassendes Wissen. Beobachten, Vermitteln, Informationsaustausch
mit allen anderen an der Pflege beteiligten Berufszweigen, eine präzise, verantwortungsvolle Dokumentation, ein
hoher Anspruch an Konzentration und Kompetenzen, wie Methodenkompetenz, Fachkompetenz, soziale
Kompetenz und persönliche Kompetenz. Vor allem aber ein großes Potential an Erfahrungswissen. Spezifische
fachliche Qualifikationen besonders in Palliativpflege, Wundmanagement, Case Management, Hygienefachkraft,
Qualitätsmanagement, Kenntnisse im Umgang mit gerontopsychiatrisch veränderten Menschen sind vermehrt
gefragt.
Welche Leistungen erbringen ambulante Pflegedienste?
Je nach unternehmerischer Zielsetzung erbringen ambulante Pflegedienste entweder ausschließlich Leistungen
der Grundpflege und Hauswirtschaft oder zusätzlich medizinische Leistungen, umgangssprachlich als
Behandlungspflege bezeichnet, in Form einer ärztlich delegierten Tätigkeit. Hierbei differiert das Angebot der
Pflegedienste sehr stark. Während viele Pflegedienste keine pflegefachliche Spezialisierung aufweisen, haben
sich andere verstärkt auf die intensivmedizinische oder auch onkologische Versorgung in der Häuslichkeit
ausgerichtet.
Daneben bieten fast alle Pflegedienste sogenannte Wahl- und Serviceleistungen an. Dabei handelt es sich
zumeist um die Vermittlung von warmen Mittagessen ("Rollender Mittagstisch" oder "Essen auf Rädern"), um die
Leistungen von Friseur und Kosmetik, die Versorgung von Pflanzen oder Haustieren im Falle eines
Krankenhausaufenthalts, aber auch um die Vermittlung von Gesprächskreisen und ehrenamtlichen Helfern, z.B.
für die Begleitung zum Arzt oder zum Einkaufen.
Vertragswesen in der Ambulanten Pflege
Grundlage der Leistungserbringung sind der Beitritt zum jeweiligen Landesrahmenvertrag, der Abschluss eines
Versorgungsvertrages und einer Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden und den
Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassenverbände auf Landesebene.
Pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Pflegestufe richten sich nach dem SGB XI bzw.
auch SGB XII (Hilfe zur Pflege) und werden in so genannten Leistungskomplexen, die weitgehend einheitlich
sind, erbracht. Dennoch bestehen kleinere Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. So können
Pflegedienste in Berlin eine Anfahrtspauschale von ihren Kunden fordern, während das im Bundesland Sachsen
nicht möglich ist. Jedem Modul ist ein Punktwert zugeordnet. Die Höhe der Vergütung je Punkt wird von den
Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe individuell mit dem Pflegedienst oder einem Verband ausgehandelt.
Behandlungspflegeleistungen, welche vom Arzt verordnet werden müssen, richten sich nach dem SGB V und
werden, je nach Kasse, in einer Pauschale für jede Leistung (Einsatzpauschale + Leistungspauschale) oder als
Pauschale für eine Leistung aus einem bestimmten Modul vergütet.
Damit sichergestellt werden kann, dass die Pfleger / Pflegerinnen auch wirklich vor Ort bei den Patienten waren,
gibt es modernste Systeme welche das prüfen und so einen Tätigkeitsnachweis garantieren können. Ein solches
System findet sich z.B. hier.
Ist nach einem Krankenhausaufenthalt oder auch bei der Erkrankung von Schwangeren und Müttern
Unterstützung nötig, können Leistungen der Grundpflege und auch die Hauswirtschaft (Haushaltshilfe) über eine
ärztliche Verordnung getätigt werden.
Worauf sollte man bei einem ambulanten Pflegedienst achten?
Zunächst: Man sollten mit dem behandelnden Arzt oder seinen Angehörigen abgesprochen haben, in welchem
Umfang eine Pflege notwendig ist. Nicht alle Pflegeleistungen müssen unbedingt vom Pflegedienst übernommen
werden. Einiges kann selbst bzw. von Angehörigen geleistet werden. Den gewünschten Umfang der Pflege muss
man dem ambulanten Pflegedienst dann deutlich erklären.
Dann die Hauptregel. Sie lautet: mehrere Angebote einholen! Denn das Leistungsangebot und die Vergütungssätze
der ambulanten Pflegedienste sind unterschiedlich.
Das erste Beratungsgespräch bietet der Pflegedienst oft kostenlos an. In dieser Beratung sollte man die
pflegerischen und organisatorischen Fragen klären.
Folgende Fragen sollte man sich beantworten lassen:
- Ist der Pflegedienst von den Kranken- und Pflegekassen zugelassen?
- Gibt es eine feste Pflegekraft oder wechselt das Personal?
- Welche Pflegekräfte wechseln sich regelmäßig ab?
(Dieser Punkt ist nicht zu vernachlässigen, denn der Hilfebedürftige baut im Laufeder Zeit ein
enges Vertrauensverhältnis zu seinem Pfleger oder seiner Pflegerin auf.)
- Ist die Pflege auch an Wochenenden und Feiertagen sichergestellt?
- Ist in Notfällen rund um die Uhr jemand erreichbar?
- Welche Arbeiten werden von Pflegefachkräften, welche von Aushilfen erledigt?
(Pflegefachkräfte sind ausgebildete Krankenpfleger / Krankenschwestern oder Altenpfleger.)
Auf folgende Punkte sollte man bei einem ambulanten Pflegedienst ebenfalls achten:
- Interessiert sich der Pflegedienst-Anbieter für die persönlichen Wünsche und Gewohnheite des Pflegebedürftigen?
- Wie flexibel ist das Angebot?
- Kann schnell auf eine konkrete neue Situation eingegangen werden?
Sind obige Punkte zur Zufriedenheit geklärt, sollten die Kosten des Pflegedienstes besprochen werden. Auch wenn
die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten trägt, bleibt oft noch ein Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu zahlen.
Das ist etwa der Fall, wenn die in Anspruch genommenen Dienste über die reine Pflege hinausgehen, etwa
Einkaufen und Putzen mit einschließen sollen. Man sollte sich in jedem Fall einen Kostenvoranschlag geben lassen.
Grundpflege
Grundpflege ist etwa die individuelle Körperpflege, das Waschen, Baden, Duschen sowie die Haar-, Mund-,
Zahn- und Nagelpflege. Zur Grundpflege gehört auch die Hilfe beim An- und Auskleiden, das Lagern und Betten
einschließlich vorbeugender Maßnahmen etwa gegen Wundliegen.
Hauswirtschaftliche Hilfen
Hauswirtschaftliche Hilfen beinhalten die Hilfe bei der Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme, aber auch
bei der Reinigung der Wohnung und der Wäschepflege, bei Einkäufen usw.
Behandlungspflege
Behandlungspflege hat krankheitsbedingte Ursachen; es handelt sich bei der Behandlungspflege um die
krankheitsbedingte Versorgung (im Gegensatz zur altersbedingten Versorgung. Unter die Behandlungspflege
fallen etwa ein Verbandswechsel, die Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische
Einreibungen und Medikamentenüberwachung.
Ergänzende Dienste
Sehr oft bietet der ambulante Pflegedienst auch ergänzende Dienste an, etwa
Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern)
Fahr- und Begleitdienste
Hausnotruf
Hilfsmittelverleih (Verleih von Pflegebetten, Rollstühlen, Gehhilfen, etc.)
Pflegekurse zur Unterstützung pflegender Personen
Leistungen des Pflegedienstes
Ambulante Pflege ambulanter Pflegedienst Altenpflege Essen 24h Pflege
Altenpflege Bremen Günstige Pflegekräfte Altenpflege München Altenheim
24 Stunden häusliche Pflege Alternative zum Pflegeheim 24 Stunden Pflegedienst
Pflegedienst Frankfurt 24h Pflege Pflegekräfte Altenpflege Pflegekräfte aus Polen
Altenpflege Duisburg Polnische Haushaltshilfe Pflege zu Hause 24h Pflege
ambulanter Pflegedienst Altenpflege Hamm Polnische Haushaltshilfe Günstige Pflegekräfte
24 Stunden häusliche Pflege Polnische Pflegekräfte 24 Stunden Altenpflege 24h Pflege
Pflegedienst Paderborn Altenpflege Remscheid Seniorenbetreuung Paderborn Zuhause
Alternative zum Pflegeheim Haushaltshilfe aus Polen Pflegekräfte Betreutes 24h Pflege
Pflegedienst Detmold Wohnen Ambulante Pflege Altenpflege Hannover Altenpflege Kiel
Seniorenpflege Bonn Altenpflege Bottrop Pflegedienst Leverkusen
Pflegedienst Gladbach Altenheim Werl Altenpflege Soest 24h Pflege
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