24 Stunden Seniorenbetreuung 24-Stunden für Sie da 24 Stunden Pflege und Betreuung durch Pflegepersonal aus Polen 24 Stunden Pflege und Betreuung durch Pflegepersonal aus Polen Vermittlung in ganz Deutschland
24-Stunden Betreuung © Copyright Märkische-Seniorenhilfe. Alle Rechte vorbehalten 24-Stunden Betreuung Tel.: 0049 (0) 23 51/3 79 70 50 24 Stunden Seniorenbetreuung 24 Stunden Seniorenbetreuung 24 Stunden Betreuung Pflegekräfte aus Polen 24 Stunden häusliche Pflege Pflege zu Hause Pflegedienst Köln Pflegedienst Nürnberg 24h Pflege 24h Seniorenbetreuung 24 Stunden Pflegedienst Altenpflege Soest Unna Pflegedienst Stuttgart Polnische Pflegekräfte Pflegekräfte legal 24h Pflege Polnische Haushaltshilfe Häusliche Pflege Zuhause Ulm Pflegedienst Dortmund Pflegedienst Hamburg Altenpflege daheim Seniorencare24 Seniorenbetreuung  24-Stunden Pflege Hamburg Altenpflege München  Altenheim Stuttgart  Seniorenpflege polnische Haushaltshilfe 24h Pflege Werl Hamm  daheim Altenheim Ambulante Pflege Dortmund Altenpflege Paderborn  Pflegedienst Stuttgart Pflegekräfte aus Polen Altenheim Hannover      Alternative zum Pflegeheim Altenpflege Karlsruhe Altenheim Frankfurt      Vorübergehende Entsendung ohne Einschränkungen Nach EU- Osterweiterung können Pflegekräfte aus Osteuropa ab Mai 2004 legal in Deutschland arbeiten. Es ist das Recht eines Unternehmens, Mitarbeiter zur Erfüllung von Dienstleistungen innerhalb der EU frei einzusetzen und vorübergehend in ein anderes Mitgliedsland zu entsenden. Wichtig hierbei ist, dass die entsendeten Personen den Vordruck A1 nachweisen können. Dieser Vordruck belegt, dass die entsendeten Mitarbeiter auch wirklich die dort geltenden Beiträge zur Sozialversicherung abführen und auch Krankenversichert sind. Das A1 ist das wichtigste Formular für die Betreuungspersonen aus Polen. Für das Ausstellen des A1 Formulars hat das Land 120 Tage Zeit. In der Regel stellt Polen das Formular A1 innerhalb von 14 bis 30 Tagen aus. Das A1 ist die Bestätigung der Entsendung. Eine Entsendung kann zuvor bereits erfolgen und das A1 nachgereicht werden. Die deutschen Behörden können auch ohne Vorliegen der schriftlichen Bestätigung A1 den Vorgang online überprüfen. Das polnische Recht verbietet eine Auslandsentsendung über 24 Monate. Hier nach muss zwingend eine entsendete Mitarbeiterin zurückkehren, für die Dauer von 2 Monaten, bevor sie erneut eingesetzt werden darf.   Was passiert wenn die Betreuungsperson aus bedingten Gründen einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen muss? Im Krankheitsfall kann die Betreuungsperson, welche durch eine Firma ordnungsgemäß mit allen rechtlichen Vorgaben entsendet worden ist, mit Ihrer Krankenversicherungskarte, zu einem Arzt oder Zahnarzt ihrer Wahl gehen. Aufgrund dieser Versicherten Karte wird ohne Vorkasse oder Barabrechnung behandelt, die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse des Heimatlands.   Entsendung Mindestlohn in der Pflegebranche 01.08.2010 – Mindestlohn in der Pflegebranche Gilt der Mindestlohn auch für osteuropäische Pflegehilfen? Nach Schätzungen von “Verdi” arbeiten ca. 115.000 Hilfskräfte in deutschen Haushalten. Der Mindestlohn jedoch greift bei diesen Personen nicht, denn sie sind keine “echten Pflegekräfte” auch wenn sie im Sprachgebrauch so genannt werden. Sie sind in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt und werden nach Deutschland entsendet, um die Betreuung zu übernehmen sowie im Haushalt zu helfen. Die Pflege können und dürfen diese Kräfte nicht übernehmen, da bis heute die osteuropäischen Abschlüsse nicht anerkannt werden. Für die Pflege wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst benötigt, der von dem Mindestlohn betroffen ist. Die Gründe in der Zusammenfassung: 1.Die vermittelten Unternehmen aus Osteuropa, übernehmen überwiegend   die Hilfe im Haushalt. 2.Die fehlende Anerkennung von osteuropäischen Abschlüssen, verhindert    grundsätzlich die Möglichkeit des “echten Pflegeeinsatzes”. Wobei man darauf hinweisen muss, dass keine exakte Formulierung und Abgrenzung vorhanden ist, um diese Situation klar zu definieren. Es heißt lediglich, dass der Mindestlohn gilt, wenn überwiegend Grundpflegeleistungen erbracht werden. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne ausführlich. 24-Stunden Pflege Pflegeheim Altenheim Demenz Pflegeversicherung Verhinderungspflege Entsendung nfos Pflegegeld Ambulante Pflege Senioren-WG Seniorenwohnheim Pflegebedürftigkeit Startseite Über uns Philosophie Leistungen Kosten Rechtliches Rahmenbedingungen Fragen & Antworten Nützliche Infos Presse & News      Standorte bundesweit Kontakt/Impressum Neu!